Hausaufgaben sind integraler Bestandteil des schulischen Lernens am Burgau-Gymnasium. Sie ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Oftmals ist es so, dass Hausaufgaben zu Unrecht kaum hinterfragte Selbstverständlichkeit schulischen Lernens sind. Sie nehmen Zeit in Anspruch, sind häufig Ausgangspunkt für Enttäuschung, Selbsttäuschung und Konflikte. Dabei haben sie das Potenzial – im Zusammenspiel mit dem Unterricht – zukunftsbestimmende Grunderfahrung im individuellen Lernprozess zu sein. Hausaufgaben werden in vielfältigen Formen gestellt – schriftlich und auch mündlich. Die Schülerinnen und Schüler sollen – unterstützt von anderen – sich darin üben, den eigenen Lernprozess selbst zu organisieren und durch eigenes Handeln Selbstwirksamkeit zu erfahren. Von dem Erfolg selbsterledigter Aufgaben hängt dabei nicht nur die Qualifikation in verschiedenen Wissensfeldern, sondern auch eine erfolgreiche Persönlichkeitsentwicklung ab. Neben Erfolgsergebnissen ist dabei auch die bewusste Erfahrung und Verarbeitung des gelegentlichen Misslingens wichtig. Das Misslingen soll aber nicht zur Frustration, sondern zu verstärkten Anstrengungen führen. Insofern fördern intelligente und motivierende Hausaufgaben auch die Anstrengungsbereitschaft unserer Schülerinnen und Schüler. Im Sinne des kompetenzorientierten Lernens zeigen Hausaufgaben besonders gut, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler schon verfügen und wo noch Nachholbedarf besteht.
Der guten und engen Zusammenarbeit mit den Eltern kommt hier besondere Bedeutung zu; der vertrauensvolle Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und Schule bzw. Schülerinnen und Schülern ist Grundlage für Hausaufgaben und weitere außerunterrichtliche Aktivitäten.
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Zusammengefasst dienen Hausaufgaben folgenden Zwecken:
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Hausaufgaben werden grundsätzlich nicht als Ersatz für fehlenden oder ausgefallenen Unterricht aufgegeben; auch zur Disziplinierung sind zusätzliche Hausaufgaben nicht zulässig. Werden Hausaufgaben allerdings nicht erledigt, obwohl der Schüler oder die Schülerin offensichtlich dazu intellektuell und zeitlich in der Lage war, muss die Hausaufgabe nachgeholt werden. |
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Da Hausaufgaben in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen müssen, achten wir darauf,
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Zur Einübung in selbstständiges Arbeiten setzen wir auch Wochenplanarbeit und die Arbeit an Portfolios bzw. weitere Formen von Hausaufgaben ein, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, Arbeitstempo, Arbeitseinsatz und Arbeitsrhythmus selbst zu bestimmen. |
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Schülerinnen und Schüler können in ihrem Heft die Zeit vermerken, die sie zur Erledigung der Hausaufgabe benötigt haben. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern achten selbst darauf, dass eine Rückmeldung an den Klassenlehrer erfolgt, wenn die zeitliche Belastung der Hausaufgaben das im Hausaufgabenerlass vorgeschriebene Maß überschreitet. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren Eltern und Kinder über die wesentlichen Bestandteile des Hausaufgabenerlasses zu Beginn eines jeden Schuljahres. Die Information an die Eltern erfolgt auf der jeweils ersten Pflegschaftssitzung. Derzeit gelten für die Bearbeitungszeiten der Hausaufgaben (siehe auch den Hausaufgabenerlass BASS 12-31 Nr. 1) folgende Anhaltspunkte:
Lehrerinnen und Lehrer tragen die gestellte Hausaufgabe für den Tag ins Klassenbuch ein (Fälligkeitsprinzip), zu dem die Aufgabe vorliegen soll; so verfahren auch die Schülerinnen und Schüler, die die Aufgaben in ihr Hausaufgabenheft eintragen. Damit ist ein schneller Überblick gewährleistet, was am jeweiligen Tag vorliegen muss. |
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Fehlt ein Schüler im Unterricht, wenn eine Hausaufgabe gestellt wird, so sollte im Einzelfall und unter pädagogischen Gesichtspunkten entschieden werden, ob die Hausaufgabe nachgeliefert werden muss. Ggf. ist den betroffenen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit einzuräumen, um die Hausaufgabe nachzuholen. Es empfiehlt sich, schon in Klasse 5 Lernpartnerschaften zu etablieren, die sicherstellen, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler durch den jeweiligen Lernpartner die Hausaufgabe erhalten. Werden Hausaufgaben wiederholt ohne nachvollziehbare Entschuldigung oder Erklärung nicht vorgelegt, so informiert der Fachlehrer die Eltern (Kopie an Klassenlehrer) und vereinbart, wie die Fertigstellung der Aufgaben sichergestellt werden kann. Die konkreten Maßnahmen werden auch dem Klassenlehrer bekannt gemacht und in der Schülerakte (Kopie des Schreibens) festgehalten. Dabei soll nicht von einem starren System ausgegangen werden, das beispielsweise besagt, dass nach dem 3. Mal die Eltern informiert werden.Werden Hausaufgaben wiederholt nicht oder nur ansatzweise angefertigt, kann die Lehrkraft Schülerinnen und SchülerAufgaben am Freitagnachmittag in der Zeit von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr unter Aufsicht anfertigen lassen. Die Eltern erhalten darüber eine Mitteilung. |
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Damit Hausaufgaben ihren Zweck (s.o.) erfüllen können, bietet das Burgau-Gymnasium eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen an:
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Zur Unterstützung der häuslichen Aufgaben ermuntern wir die Schülerinnen und Schüler und unsere Kolleginnen und Kollegen dazu, neue Medien verantwortlich so einzusetzen, dass sie mit ihrer Hilfe u.a.:
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Hausaufgaben sollen unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden. Im Rahmen der sonstigen Mitarbeit werden sie zur Bewertung derselben herangezogen. Damit die Sinnhaftigkeit von Hausaufgaben von den Lernern verstanden und nachvollzogen werden kann, sollen Hausaufgaben Anerkennung finden. Dabei stehen u.a. folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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Zur individuellen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler können diese
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