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Schachfiguren auf einem Schachbrett

Talentscouts am Burgau-Gymnasium: Unterstützung für die Zukunft

Die Entscheidung, was man nach der Schule machen möchte, ist für viele Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung. Angesichts der Vielzahl an Möglichkeiten – sei es ein Studium an der Universität oder eine Ausbildung – ist es nicht immer einfach, den richtigen Weg zu finden. Fragen wie »Welche Stärken und Schwächen habe ich?« und »Wie komme ich an die nötigen Informationen?« beschäftigen viele junge Menschen. Hier kommen die Talentscouts der RWTH und FH Aachen ins Spiel.

  • Förderung
  • Kooperationen
  • Beratung

Weiterlesen: Talentscouts am Burgau-Gymnasium: Unterstützung für die Zukunft

Fördern und Fordern

Ziel des Schulgesetzes vom 27. Juni 2006 ist die Schaffung eines Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Ein wesentliches Element individueller Förderung ist die Begabungsförderung. Begabungsförderung im Kontext individueller Förderung nimmt die Lernenden mit ihren Fähigkeiten und individuellen Lernentwicklungen in den Fokus. Damit Lernen erfolgreich gestaltet werden kann, ist die spezifische Ausgangslage der Lernenden von großer Bedeutung. Individuellen Lernstand und Lernbedarf zu erkennen ist zentrales Anliegen individueller Förderung. Dazu bedarf es passgenauer Lernangebote angesichts unterschiedlicher Lernvoraussetzungen.

Die Grundlagen für die Konzipierung eines individuellen Förderkonzeptes sind sowohl im Schulgesetz (SchG) als auch in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI) zu finden.

Unser derzeitiges Förderkonzept beinhaltet im Einzelnen:

  • Die Einrichtung von Förderangeboten im Nachmittagsbereich (in den Kernfächern der Sekundarstufe I) nach individuellem Leistungsvermögen. Eine freiwillige Teilnahme ist jederzeit durch Elternanmeldung möglich.
  • Eine Wochenstunde »Soziales Lernen« in den Jgst. 5 und 6
  • Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5 bis 7
  • Schüler*innen helfen Schüler*innen (Einzelnachhilfe durch Schüler*innen der Sekundarstufe II)
  • Regelmäßige Teilnahme an diversen Wettbewerben (Naturwissenschaften, Mathematik, Sprachen und Sport)
  • Lerncoaching
  • Einrichtung von zahlreichen Arbeitsgemeinschaften mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten
  • Individuelle Lern- und Förderempfehlungen zum Ende des 1. Halbjahres plus Beratungstermin
  • Garantierte Unterrichtszeit von der 1. bis zur 6. Std.

Gesetzesvorgaben zum Förderkonzept (Klick mich!)

SchulG § 1

(1) Jeder junge Mensch hat [...] ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.

SchulG § 50

(3) Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schülern [...] der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist,[...] sollen [...] die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.

APO-SI §3 Unterricht, individuelle Förderung

(1) Der Pflichtunterricht besteht nach Maßgabe der Stundentafeln aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Er umfasst in der Sekundarstufe I für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler [...] im Gymnasium 163 Wochenstunden. Das Stundenvolumen kann je nach individuellem Förderbedarf geringfügig über- oder unterschritten werden.

(3) Die Ergänzungsstunden dienen der differenzierten Förderung innerhalb des Klassenverbandes sowie in anderen Lerngruppen. Mindestens fünf Ergänzungsstunden sollen für die individuelle Förderung eingesetzt werden. Solche Angebote können klassen- und jahrgangsübergreifend (Lernstudios) sowie für begrenzte Zeit eingerichtet werden. Die Schule kann die Schülerin oder den Schüler dazu verpflichten, im Rahmen der Ergänzungsstunden an bestimmten Förderangeboten teilzunehmen.

(4) Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf individuelle Förderung. Jede Schule erarbeitet ein schulisches Förderkonzept, das im Rahmen der Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen Maßnahmen der inneren Differenzierung und Maßnahmen der äußeren Differenzierung umfasst. Es dient insbesondere der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern,

  • deren Versetzung gefährdet ist,
  • die die Schulform gewechselt haben oder für einen Wechsel infrage kommen, namentlich in die gymnasiale Oberstufe,
  • die besondere Begabungen haben.

Lerncoaching

Lerncoaching – Was ist das überhaupt?

Lerncoaching unterstützt Schüler*innen dabei, mit Hilfe ihrer eigenen Ressourcen ihre individuellen Lernprozesse zu optimieren und voranzubringen. Es ist ein ganzheitlicher, systemischer und lösungsorientierter Ansatz der Beratungsarbeit.

Lerncoaching unterstützt Schüler*innen beispielsweise

  • beim Entwickeln von Lernstrategien (Lesetechnik, Vokabellerntechnik...),
  • bei der Selbstorganisation (z.B. Zeit- und Arbeitsorganisation),
  • zu mehr Selbstvertrauen vor der Klasse oder in Prüfungssituationen,
  • zu Gelassenheit bei Prüfungsangst,
  • bei der Lösung von Lernblockaden,
  • beim Finden von Strategien in Konfliktsituationen oder
  • bei der Stärkung von Motivation.

Lerncoaching ist eine methodische Förderung unabhängig von einzelnen Fächern.

Wie funktioniert Lerncoaching am Burgau-Gymnasium?

Das Coaching wird von fortgebildeten Lehrer*innen angeboten und findet einzeln oder in Kleingruppen statt.

Wichtig ist das Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Schüler*in, das die Verschwiegenheit des Coaches miteinschließt.

Unser Lerncoaching beinhaltet eine Kombination aus:

  • Cochinggespräch,
  • bewegten Konzentrationsübungen zur Aktivierung beider Gehirnhälften,
  • Entspannungsübungen,
  • Lerntypentest und
  • Übungen zu bestimmten Lernstrategien (s.o.).

Dabei gibt es keinen festgelegten Fahrplan. Nach dem Coachinggespräch entwickeln sich Übungen und Strategien aus den Bedürfnissen des*der Schüler*in.

Coaching versteht sich als Kurzzeitintervention und ist nach ca. zwei bis drei Monaten abgeschlossen.

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Jochims (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

 

 

 

 

Schüler*innen helfen Schüler*innen

Die SV organisiert und vermittelt für die Schüler*innen der unterschiedlichen Jahrgangsstufen des Burgau-Gymnasiums Nachhilfeunterricht und Hausaufgabenhilfe in allen möglichen Fächern. 

Schüler*innen, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten, können sich auf einem Aushang im Foyer (neben Raum 20) informieren, welche Schüler*innen für welche Fächer und Jahrgangsstufen Nachhilfe erteilen. Dort findet man auch die Kontaktdaten und die Information über die Kosten. Die auf dieser Liste aufgeführten »Nachhilfelehrkräfte« haben von ihren jeweiligen Fachlehrer*innen die Erlaubnis erhalten, Nachhilfeunterricht zu erteilen. So einfach und preiswert lässt sich Nachhilfeunterricht privat selten organisieren. 

Bei weiteren Fragen gerne an das Sekretariat und die SV-Lehrerinnen Frau Lorbach und Frau Glund wenden.

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