ein leerer Notizblock mit zwei Stiften

Seit einigen Jahren besteht unsere Hausaufgabenbetreuung, wobei Hausaufgabenbetreuung nicht mit »Hausaufgabenhilfe« zu verwechseln ist. Wir bieten unseren Schüler*innen der Klassen 5 bis 7 eine Möglichkeit an, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht in der Schule zu erledigen. Das Betreuungspersonal ist selbstverständlich immer ansprechbar und hilft dort, wo es helfen kann. Der Schwerpunkt liegt dabei aber in der Beaufsichtigung. Nachhilfeunterricht können wir auf diesem Wege nicht erteilen.

Wer sich anmeldet, verpflichtet sich zur Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr. Wenn bis zum ersten Kalendertag des letzten Monats des laufenden Schulhalbjahres keine Abmeldung vorliegt, gehen wir von einer stillschweigenden Verlängerung für ein weiteres Schulhalbjahr aus.

Neuanmeldungen sind jederzeit möglich. Zu zahlen ist jedoch immer der gesamte Halbjahresbeitrag. Dieser beläuft sich pro Wochentag auf 40,00 Euro für ein Schulhalbjahr. Allein durch Ihren Beitrag kann die Hausaufgabenbetreuung nicht finanziert werden. Das Land NRW gibt einen wesentlichen Zuschuss.

Damit dieser sicher gewährt wird, sind wir auf frühstmögliche Anmeldungen angewiesen. Die Abrechnung erfolgt über den Verein der Freunde und Förderer des Burgau-Gymnasiums e.V. Rechtzeitig erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten eine Zahlungsaufforderung mit allen Angaben.

Jede Schüler*innengruppe muss mindestens 15 Teilnehmer*innen haben. Bei mehr als 30 zu betreuenden Kindern wird eine zweite Gruppe gebildet, sofern die finanziellen Mittel ausreichen. Die Hausaufgabenbetreuung wird wahrgenommen durch eine erwachsene Aufsichtsperson zusammen mit (der Gruppengröße entsprechend) zwei bis drei Schüler*innen der Oberstufe.

Die Hausaufgabenbetreuung findet montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 13.05 bis 15.25 Uhr statt. Einmalige Ausnahmen von der regelmäßigen Teilnahme sind nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung seitens der Eltern möglich. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen, ist das Betreuungspersonal gehalten, die Eltern unverzüglich telefonisch zu informieren.