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Ein Teddybär mit Taschentuch, Fieberthermometer und Medizin

S2: Fehlen bei einer Klausur

Das folgende Verfahren beim Fehlen am Tag einer Klausur ist absolut verpflichtend einzuhalten:

  • Telefonische Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (bei Nicht-Volljährigen: Elternsache!) mit dem Hinweis, dass eine Klausur ansteht und das Mitschreiben nicht möglich ist.
  • Zudem ist erforderlich, das Fach, in der die Klausur abgelegt wird, die verantwortliche Lehrkraft, die Kursart sowie die Jahrgangsstufe, in der die Prüfung angesetzt ist, anzugeben.
  • Erfolgt eine Krankmeldung während des Schultages, muss eine Abmeldung im Sekretariat stattfinden und die Schulleitung wird informiert. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der morgendlichen Krankmeldung: Es ist erforderlich, Fach – Lehrkraft – Kursart – Jahrgang anzugeben.

Der*Die Schüler*in kann unter Umständen am Tage des Wiedererscheinens zum Nachschreiben aufgefordert werden. Es besteht keine zwingende Pflicht, den Nachschreibetermin vorher anzukündigen. Der*Die Schüler*in ist verpflichtet, sich über den Termin des Nachschreibens selber zu informieren.

Bei Nichteinhalten des Verfahrens ist ein Nachschreiben nicht möglich und die Klausur ist mit »ungenügend« zu bewerten.

Ein leerer Wandkalender.

Anmeldung neuer Sextaner*innen

Zur Anmeldung der neuen Sextaner*innen vereinbaren Sie bitte online einen Termin:

  • Paomedia Small N Flat Address book alt.48Hier lang zur Terminbuchung für Kinder mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung
  • Paomedia Small N Flat Address book alt.48Hier lang zur Terminbuchung für Kinder mit anderen Empfehlungen. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zu dem Termin.

Bei erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte über den Link in der Bestätigungsmail oder telefonisch (02421 121 96-0) ab.

Zum Anmeldetermin benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Paomedia Small N Flat File pdf.48Anmeldeformular
  • Paomedia Small N Flat File pdf.48Sorgerechtserklärung (ggfs. Nachweis alleiniges Sorgerecht)
  • Anmeldeschein (4fach) der Grundschule
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • Das letzte Zeugnis des Kindes (bitte im Original mitbringen)
  • Impfpass

Orientierungs-/Fachpraktikum

Orientierungs- und Fachpraktikum am Burgau-Gymnasium

Hallo liebe Studentinnen und Studenten,

Sie sind auf der Suche nach einem Praktikumsplatz? Das Burgau Gymnasium mit deutsch-französisch bilingualem Zweig bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, pädagogische Ersterfahrungen zu sammeln. Nicht nur in den Sprachfächern haben Sie eine große Auswahl, sondern auch in den Sachfächern und in den Naturwissenschaften.

Ihre Bewerbungen inklusive Anschreiben und digitalisiertem Lebenslauf mit Foto richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vergessen Sie hierbei bitte nicht, die unten aufgeführten Hinweise zu berücksichtigen. Vielen Dank im Voraus.

Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen!

Mit freundlichen Grüßen

Frau J. Schmitz

Hinweise zum Praktikum:

Bewerbungsunterlagen

Aus der Bewerbung muss hervorgehen, in welchem Zeitraum und mit welcher Dauer (Wochenanzahl + Pflichtstundenzahl) das Praktikum abzuleisten ist. Darüber hinaus muss die Bewerbungen Angaben über die allgemeinen Praktikumsbestimmungen der Hochschule enthalten.

Bitte benutzen Sie hierfür den unter herunterladbaren Bewerbungsbogen, füllen ihn am PC aus und fügen ihn als Anhang Ihrer Bewerbungsmail bei.

Paomedia Small N Flat File pdf.48 Bewerbungsformular herunterladen

Bewerbungsfristen

Praktikum zu Beginn des 1. Halbjahres: 1. Mai des selben Jahres
Praktikum zu Beginn des 2. Halbjahres: 1. November des Vorjahres

Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen

Die Praktikumsplätze werden nach Verfügbarkeit und Eingangsdatum der Bewerbung vergeben.

Benachrichtigung

Sie werden per Mail über Zu- bzw. Absage informiert.

Einladung zum persönlichen Gespräch

In der Regel findet kurzfristig vor dem Praktikumsbeginn ein persönliches Gespräch mit allen Praktikant*innen statt, in dem Formalitäten (Schweigepflicht, Stundenplan etc.) und Fragen geklärt, das Kollegium vorgestellt und das Schulgebäude gezeigt wird.

Die Teilnahme an diesem Gespräch ist verbindlich und Voraussetzung, um ein Praktikum am BG absolvieren zu können. Bringen Sie bitte hierzu die Handreichung ausgedruckt mit. Vielen Dank im Voraus.

application pdf Handreichung für PaktikantInnen

Liebe ehemalige Schüler*innen des Burgau-Gymnasiums,

leider müssen wir euch mitteilen, dass es für euch als ehemalige Burgauer*innen nicht mehr möglich ist, ein Lehramtspraktikum an unserer Schule zu absolvieren. Nutzt die Chance, andere Schulen kennen zu lernen.

Viel Erfolg auf eurem weiteren Lebensweg!

Praxissemester am Burgau Gymnasium

Natürlich ist das Burgau Gymnasium auch für die Durchführung des schulpraktischen Teils im Praxissemster zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

  • für das ZfsL Aachen
  • für das ZfsL Düren

Alarmplan

(Verhalten bei Feueralarm, Katastrophen u. Ä.)

Paomedia Small N Flat File pdf.48[Download als pdf]

  1. Ruhe bewahren!
  2. Alle Fenster im Raum sind zu schließen!
  3. Licht einschalten!
  4. Die Lehrperson nimmt das iPad mit.
    Kleidungsstücke und das iPad sollen mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. Schultaschen etc. bleiben in den Räumen.
  5. Zusammen mit den Schülerinnen und Schülern verlässt die Lehrperson als letzte den Raum und sorgt dafür, dass niemand im Raum bleibt und dass die Tür geschlossen wird.
    Achtung: Türen in diesem Falle nicht verschließen.
  6. Fluchtwege:
    • Lerngruppen, die sich in oder über dem Aula- bzw. Lehrerzimmertrakt befinden, verlassen das Gebäude über den Hauptausgang.
    • Lerngruppen in oder über dem Kunst- bzw. Naturwissenschaftstrakt verlassen das Gebäude über den Ostausgang zur Burgauer Allee.
    • Lerngruppen im Tiefgeschoss verlassen das Gebäude über den Südausgang am Fahrradkeller.
    • Lerngruppen verlassen die Sporthalle durch deren Hauptausgang oder durch den Notausgang.
  7. Sammelplätze (vgl. Skizze):
    • Die SuS der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) und der IVK versammeln sich auf dem Schulhof vor dem Haupteingang unterhalb der Stufen bzw. auf der Rasenfläche.
    • Die SuS der Oberstufe versammeln sich auf dem Sammelplatz am Fahrradständer zwischen Grundschule und Gymnasium.
    • Die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2 versammeln sich gemäß ihrer aktuellen Kurse.
    • Oberstufenschüler*innen mit Freistunden versammeln sich auch an den vorgesehenen Sammelplätzen, damit die Rettungsaktion nicht behindert wird.
    • Kurse in der Sporthalle versammeln sich vor der Sporthalle und gehen nicht auf ihre angestammten Sammelplätze.
      Die Lerngruppen bleiben dort, wo sie sich aufgestellt haben, zusammen.
  8. Die Lehrperson stellt anhand der Kursdokumentation fest, ob alle Schülerinnen und Schüler ihrer Lerngruppe anwesend sind, und führt die Aufsicht.
  9. Über jede Lerngruppe ist ein schriftlicher Kurzbericht anzufertigen (die Formulare befinden sich vor jedem Ausgang an der Wand) und von den SuS an die Schulleitung zu übergeben.
  10. Die Betretung des Gebäudes darf erst nach einer entsprechenden Durchsage erfolgen.

WICHTIG: Die Feuer hemmenden Zwischentüren (Glastüren) sind auf keinen Fall zu benutzen. Sie sind geschlossen zu halten!
Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler/innen mit den Lehrkräften in den Unterrichtsräumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.

 LAgeplan des Burgau-Gymnasiums mit Aufstellorten für Klassen und Stufen im Falle eines Feueralarms

Stand: August 2023

© Karte: OpenStreetMap-Mitwirkende; Lizenz: www.openstreetmap.org/copyright

Schließfächer

Im Aufenthaltsbereich im Untergeschoss können Schließfächer der Firma Mietra angemietet werden. Ein Mietra Schulschließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf.

Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet: Dafür gibt es einen Nachlass auf die Miete und einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.

Hier geht´s zu den Mietra Schließfächern

Hausordnung

Das Burgau-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Damit sich alle an unserer Schule wohl fühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Daher sind folgende Regeln zu beachten:

1. SCHULGELÄNDE

1.1 Umgang mit Fahrzeugen

Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen darf der Schulhof weder mit Motorfahrzeugen noch mit Fahrrädern befahren werden. Wer motorisiert ist, benutzt zum Parken die entsprechend gekennzeichneten Flächen des Schulparkplatzes an der Karl-Arnold-Straße. Für diejenigen, die es vorziehen, in der Burgauer Allee zu parken, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Wer die rückwärtige Feuerwehreinfahrt des Burgau-Gymnasiums »zuparkt« oder durch sein parkendes Fahrzeug die Schulwiese zerstört, wird ohne Ansehen der Person und ohne Warnung zur Anzeige gebracht. Das Fahrzeug wird abgeschleppt. Schülerfahrräder werden ausschließlich in den Fahrradständern auf dem Gelände oder im Fahrradkeller abgestellt. Hiervon ausgenommen sind Teilnehmer/-innen des nachmittäglichen Sportunterrichts. Sie dürfen ihre Fahrräder neben der Turnhalle abstellen, solange dadurch keine Behinderung Dritter entsteht. Generell gilt, dass ein Versicherungsschutz für Fahrräder nicht gewährleistet werden kann.

1.2 Pausenverhalten auf dem Schulhof

Zu Beginn der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude in den großen Pausen ist nur während Schlechtwetterpausen nach Ansage erlaubt. Schülerinnen und Schüler, die Speisen in der Mensa erwerben, dürfen sich im Mensabereich aufhalten.

Ab 7.30 Uhr gilt die Pausenregelung. Schülerinnen und Schüler der SII dürfen sich ab 7.50 Uhr und in den großen Pausen und Freistunden in den Aufenthaltsräumen der SII aufhalten.

Die Begrenzung des Pausenhofes ist zu beachten. Spielbereiche sind ebenfalls festgelegt. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer bewegen sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Gefährliche Spiele (Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen, Reiterspiele etc.) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur die gestreuten Wege zu betreten. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen den markierten Pausenhof nicht ohne die Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen. Die Klassen 5-9 übernehmen im Wechsel unter Aufsicht des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin den Reinigungsdienst ihres Teils des Schulhofs.

Die tägliche Reinigung des Oberstufenbereichs wird durch einen Oberstufendienst übernommen. Verantwortlich für die Durchführung ist die jeweilige Tutorin bzw. der jeweilige Tutor des eingeteilten Kurses. Näheres regelt eine spezielle Anweisung (siehe die permanenten Aushänge).

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist allen am Schulleben Beteiligten untersagt.

Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Schule erworbene Mahlzeiten (z.B. Pizza, Döner, Fritten, Burger etc.) auf das Schulgelände mitzubringen bzw. sich anliefern zu lassen.

1.3 Spielen auf dem Schulhof

Das Ballspielen ist auf dem gepflasterten Teil des Schulhofs vor dem Haupteingang untersagt. Bei trockener Witterung stehen die Wiese unmittelbar vor der Turnhalle sowie für die Klassen 5 bis 7 das Kleinspielfeld (Hartplatz mit Zugang über den Innenhof) zur Verfügung.

 

2. SCHULGEBÄUDE

2.1 Vor Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler haben erst mit dem Gong, der fünf Minuten vor Beginn der Stunde ertönt, Zutritt zu den Fluren vor den Unterrichtsräumen. Sie dürfen sich bis zum ersten Gong im Foyer der Schule aufhalten. Wer vor einem späteren Unterrichtsbeginn in der Schule eintrifft, steht der Windfang oder der Eingangsbereich als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen im Sekretariat zu melden ist.

2.2 Hauseingänge

Die Entriegelung der linken Türflügel (Panik-Riegel) darf nur in Notfällen vorgenommen werden.

2.3 weitere Räume und Flure

Überall im Gebäude, so auch in allen Klassen- und Fachräumen, muss unnötige Verschmutzung vermieden werden. Grobe Verunreinigungen werden durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen sofort im Sekretariat gemeldet. Schäden an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind dem jeweiligen Fachlehrer/der Fachlehrerin unmittelbar zu melden. Dieser/diese leitet dann die in ein spezielles Formular einzutragende Meldung an den Hausmeister weiter. Das Formular liegt im Lehrerzimmer aus.

Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke, Infotafeln etc.) dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden. Notwendige Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit den Klassen- bzw. Kurslehrer/-innen und der Schulleitung.

Fachräume, Medienräume, Lager- und Abstellräume werden nur in Gegenwart von Lehrern/Lehrerinnen betreten. Da die gesamte Verkehrsfläche des Hauses (Flure) aus Sicherheitsgründen freigehalten werden muss, dürfen Gegenstände aller Art (Schultaschen etc.) weder in Fluren und Gängen noch in der Eingangshalle abgestellt werden.

Wenn Schülerinnen und Schüler vor einem verschlossenen Unterrichtsraum warten müssen, halten sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Raum auf; dabei sind Laufen, Raufen und Bewegungsspiele wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Sport- und Freizeitgeräte (Inliner, Heeleys, Skateboards etc.) dürfen weder im Gebäude noch auf dem Gelände der Schule benutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihren Klassenraum selbst gestalten. Um Schäden, Folgekosten oder unzumutbare Reinigungen zu vermeiden, muss die Gestaltung im Einvernehmen mit dem/der Klassenlehrer/Klassenlehrerin und im Rahmen der durch die Schulleitung vorgegebenen Schutzbedingungen erfolgen. Es ist untersagt, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen bzw. Räume über ein Fenster zu verlassen oder zu betreten.

Zu Beginn der beiden großen Pausen werden die Unterrichtsräume von der Lehrkraft, die zuletzt dort unterrichtet hat, abgeschlossen. Das Licht ist zu löschen. Entsprechendes gilt, wenn die Klasse den Klassenraum verlässt, um einen Fachraum aufzusuchen.

Nach jeder letzten Unterrichtsstunde in einem Raum müssen die Stühle hoch gestellt werden. Türen und Fenster werden geschlossen. Das Licht wird ausgeschaltet.

2.4 Mitbringen von Gegenständen

Wer Geld oder Gegenstände von Wert mitbringt, soll diese Dinge bei sich tragen. Gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, Ketten, Waffen, auch Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

2.5 Benutzung von Medien

2.5.1 Benutzung von Medien im Schulgebäude

Grundsätzlich ist für Schülerinnen und Schüler die Nutzung digitaler Endgeräte und deren Zubehör zwischen 7:45 Uhr und 13.05 Uhr nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken gestattet. Die Pausen sind bildschirmfreie Zeit.

Im Essensbereich der Mensa sind grundsätzlich keine elektrischen Geräte erlaubt.

In Freistunden ist die Nutzung digitaler Endgeräte für die Sekundarstufe II gestattet, wenn diese Geräte keine Töne aussenden.

2.5.2 Video- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände

Aufnahmen mit Video sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen regelt der Fachlehrer, wenn Projekte Videos erfordern. Hier ergeht der Hinweis, dass im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes diese Aufnahmen (auch Tonaufnahmen) von einzelnen Personen grundsätzlich nicht gestattet sind bzw. der Erlaubnis der jeweiligen Person bedürfen.

2.6 Klausuren in der Oberstufe (EP, Q1, Q2)

Für die Klausuren in der Oberstufe gilt: Alles, was nicht für das Schreiben der Klausur nötig ist, wird vorne abgelegt. Handys können in der Tasche bleiben, denn auch diese wird vorne abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen zum Platz Schreibutensilien, Getränke, Verpflegung, eben nur das, was zum Schreiben der Klausur nötig ist. Mäntel und Taschen liegen also immer vorne. Darüber hinaus gilt für die beaufsichtigenden Lehrerinnen und Lehrer, dass diese nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die die Schüler nicht in ihrer Konzentration stören und die sich mit der Aufsichtspflicht vereinbaren lassen.

 

3. ABFÄLLE / MUTWILLIGE BESCHÄDIGUNGEN

Abfälle werden im gesamten Schulbereich in die vorgesehenen Behältnisse geworfen. Ohne Ansehen der Person wird von jedem erwartet, dass er Abfälle, über die er quasi »stolpert«, selbstverständlich in die vorgesehenen Behältnisse wirft. Wer von einer Aufsicht führenden Lehrkraft dabei gesehen wird, dass er gegen diese Regel verstößt, muss mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Für mutwillige Beschädigungen muss in vollem Umfange gehaftet werden. Schwerwiegende Fälle werden zur Anzeige gebracht.

 

4. REGENPAUSE (Schlechtwetterpause)

Bei schlechten Witterungsbedingungen wird über die Sprechanlage die so genannte »Regenpause« angesagt. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann in den Fluren aufhalten. Die Lehrer und Lehrerinnen mit Hofaufsicht verteilen sich entsprechend den Notwendigkeiten im Gebäude. Eine Lehrperson beobachtet auf jeden Fall den Bereich des Haupteingangs.

 

5. DIE MENSA / DIE CAFETERIA

Die Mensa stellt eine Gemeinschaftseinrichtung dar, die ausschließlich dem Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken dient. Deshalb sind alle übrigen Tätigkeiten wie z.B. arbeiten, Hausaufgaben erledigen, Karten spielen nicht erlaubt.

Zwischen 12.45 und 13.55 Uhr dürfen nur die Schülerinnen und Schüler, die eine in der Mensa erworbene Mittagsmahlzeit zu sich nehmen möchten, die Mensaräume betreten. In diesem Zeitraum dürfen Speisen und Getränke nicht aus der Mensa in andere Räume mitgenommen werden.

Die Cafeteria ist in den beiden großen Pausen (ab 9.20 Uhr und 11.15 Uhr) für alle Schülerinnen und Schüler zum Erwerb von Speisen und Getränken geöffnet.

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe, die schulnah wohnen, können während der Mittagspause zu Hause essen; dazu richten die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag an den Mittelstufenkoordinator.

 

6. DER OBERSTUFENRAUM

Der Raum 123/124 ist der Aufenthaltsraum für die Oberstufe. Er kann in den Pausen über das hintere (kleine) Treppenhaus erreicht werden. Der Raum ist mit Beginn des Unterrichts geöffnet. Die SV organisiert einen Ordnungsdienst, der grobe Verschmutzungen in diesem Raum verhindert.

 

7. DAS SELBSTLERNZENTRUM / DIE BIBLIOTHEK

Das Selbstlernzentrum (SLZ, Raum 122) im Glashaus auf der 1. Etage stellt unseren Schülerinnen und Schülern Bücher und Computer zum Anfertigen von Arbeiten aller Art zur Verfügung. Das SLZ ist Mo-Do von 9.40 Uhr bis 13.50 Uhr und Fr von 9.40 Uhr – 13.05 Uhr geöffnet. Das SLZ wird durchgängig beaufsichtigt. Beim Betreten des Selbstlernzentrums ist der Schülerausweis des Burgau-Gymnasiums oder der Personalausweis bei der Aufsicht zu hinterlegen. Das SLZ dient der Stillarbeit. Das Herumlaufen, das Mitbringen von Speisen oder Getränken, das Spielen von Gesellschaftsspielen etc. oder andere Tätigkeiten sind nicht gestattet.Die Ausleihe von Büchern ist ebenfalls zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich; die Ausleihe erfolgt wie bisher durch ein Karteikartensystem durch die Aufsicht oder Schülerhilfe. Weitere Einzelheiten der Nutzung sind den ausgehängten Benutzerordnungen für das SLZ und die Bücherei zu entnehmen.

 

8. DROGEN

Das Mitbringen oder Konsumieren von Drogen ist untersagt. Schülerinnen und Schüler dürfen weder im Schulgebäude noch in der Sporthalle oder auf dem Schulgelände alkoholische Getränke zu sich nehmen. Wer sichtbar unter Einfluss von Drogen steht, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Das grundsätzliche Alkohol- und Rauchverbot gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Bei speziellen Anlässen (Schulfest, Abiturfeier etc.), die von volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie von auswärtigen Erwachsenen genutzt werden, kann die Schulleitung Ausnahmeregelungen treffen.

 

9. VERHALTEN UND UMGANG MITEINANDER / MOBBING

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat die Pflicht, sich für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und ein friedliches, demokratisches Miteinander einzusetzen. Ehrlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, gegenseitige Rücksicht und Achtung sind die Grundlage für unser Zusammenleben in der Schule.

Insbesondere akzeptieren wir kein Mobbing an unserer Schule. Diskriminierende Äußerungen, Mobbing oder Cyber-Mobbing über das Internet sind verboten. Unter Mobbing verstehen wir dabei Attacken gegenüber jemandem persönlich oder im Internet (auch außerhalb der Schule), bei denen das Opfer zunehmend isoliert und körperlich oder seelisch verletzt wird, es einen oder mehrere Täter und einen Unterstützerkreis gibt. Mögliche Ansprechpartner sind die Lehrer des Beratungsteams oder jede andere Vertrauensperson.

 

10. UNFÄLLE

Ein Unfall ist sofort im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden (hierzu sind, soweit vorhanden, die Alarmtelefone zu benutzen). In Zweifelsfällen ist sofort ein Krankenwagen anzufordern.

 

11. DER ALARMPLAN

Der Alarmplan gilt als integraler Bestandteil dieser Hausordnung und ist entsprechend zu beachten.

 

12. AUSHÄNGE/UMFRAGEN/VERTEILUNG VON HANDZETTELN etc.

Aushänge, Umfragen sowie die Verteilung von Handzetteln aller Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

13. AUSKÜNFTE

Schülerinnen und Schüler haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer. In einer Angelegenheit kommt nur jeweils eine Person vor das Lehrerzimmer bzw. in das Sekretariat. Fragen zum Stunden- bzw. zum Vertretungsplan werden in Raum 014 vorgebracht, wenn dort kein Zuständiger anwesend ist, auch im Sekretariat.

Der Flur im Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsraum und sollte für den Durchgangsverkehr freigehalten werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.

 

14. SCHÜLERGARDEROBE

Auf Anordnung des Gesundheitsamts dürfen Kleidungsstücke weder in den Klassen- noch in den Fachräumen, sondern nur an den dafür vorgesehenen Aufhängevorrichtungen außerhalb der Räume aufgehängt werden. Wertvollere Kleidungsstücke (ab 180 €) sind im Falle von Diebstahl nur anteilig versichert.

Stand: 29.09.2024

Facharbeit

Informationen zur Anfertigung der Facharbeit in der Jahrgangsstufe Q1

(Schuljahr 2023/24)

 

application pdfInformationen zur Facharbeit (Formalia)

Paomedia Small N Flat File pdf.48Zeitplan zur Facharbeit

application.pdfKriterien zur Bewertung der Facharbeit

application.pdfPräsentation aus der Informationsveranstaltung zur Facharbeit.

 

Informationen zur Facharbeit in der Q1

 

Paomedia Small N Flat Flag alt.256Ziel: Vorbereitung auf das Studium

ein komplexes Arbeits- und Darstellungsvorhaben planen
dieses unter Beachtung der formalen und terminlichen Vorgaben durchführen

 

Paomedia Small N Flat Basket.256Fächerwahl

  • schriftliche Fächer (Ersatz für 1. Klausur Q1/2)
  • nicht möglich an Ko-op-Schulen
  • pro Lehrer höchstens 6 Facharbeiten, daher bei der Wahl zwei Ersatzfächer angeben
  • in E, F und Ge bil. in der Fremdsprache
  • in S halb S, halb D

 

 

Paomedia Small N Flat Cogs.256Arbeitsschritte

  • Themensuche und –reflexion
  • Materialsuche und –sammlung
  • Material ordnen und durcharbeiten
  • Gliederungen entwerfen (grob und fein)
  • ggf. praktische, empirische oder experimentelle Arbeiten
  • Textentwurf – Überarbeitungen – Reinschrift
  • Korrektur und Abgabe der Endfassung
  • Nachbetrachtung auf Basis der Bewertung
  • Begleitung und Beratung durch den/die Fachlehrer*in wahrnehmen!

 

Paomedia Small N Flat Light bulb.256Wichtige Informationen zur Facharbeit

  • Ablaufplan (Schaukasten Oberstufe)
  • »Informationen zu Formalia«
  • »Zeitplanung der Arbeitsphasen«
  • »Bewertungskriterien«
  • Verantwortung für die allgemeine Organisation (Frau Lövenich)

Lehrer*innen heute

Vertretungsplan Lehrer*innen heute

[zum Vertretungsplan Lehrer*innen morgen]

 

Lehrer*innen morgen

Vertretungsplan Lehrer*innen morgen

[zum Vertretungsplan Lehrer*innen heute]

 

Schüler*innen heute

Vertretungsplan Schüler*innen heute

[zum Vertretungsplan Schüler*innen morgen]

 

Schüler*innen morgen

Vertretungsplan Schüler*innen morgen

[zum Vertretungsplan Schüler*innen heute]

 

Klausurplan

Klausurplan 2. HJ 2024/25 Quartal IV

Quartal 4 EP/Q1: 28.04.25 – 11.07.25

Nachschreibeklausuren: Nextcloud und Aushang im Foyer (Oberstufenkasten)

application pdf pdf-Download

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 21 19.05.25 20.05.25 21.05.25 22.05.25 23.05.25
EF S/GLU S/ARS 5.-6. Std.        
Q1     BI/AND D/WIM 1.-3. (D +3 Std.) M/KAP IF/PUC SW/GL 3.-4. Std. EK/HEN E/TAS 3.-4. Std (E +5 Std.)
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 22 26.05.25 27.05.25 28.05.25 29.05.25 30.05.25
EF L/SMZ 1.-2. Std.        
Q1 SW/MAL S/ROM 3.-4. (S +5. Std.)   LK2 M/ILB EK/SNE E/SBA D/VTN
4.-5. Std. (E+D +3. Std.)
Christi Himmelfahrt Ferientag
           
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 23 02.06.25 03.06.25 04.06.25 05.06.25 06.06.25
EF E/KAI AND ZAI 1.-2. Std.   ZP alle D/RKR DIR SMZ LIA 1.-2.Std.    
Q1 M/PLY E/BRM PA/REN
1.-2. Std. (E+PA +3. Std.)
LK1 BI/LOR EK/SNE GE/SBA
D/MAY 1.-3. Std. (D +4. Std.)
    BI/PAU CH/KUT 5.-6. Std.
           
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 24 09.06.25 10.06.25 11.06.25 12.06.25 13.06.25
EF     F7/KTE MKP ZP alle M/ILB HB KIM KAP 1.-2. Std F5/KTE 1.-2. Std.
Q1 Pfingsten Ferientag   PH/MUL S/LOE 1.-2. Std.
(S +3. Std.)
GE/SBA GE/KOR PL/DER
5.-6. Std.

 

In der Jgst. EF wird In den Fächern PH, BI, CH, IF, SW, PÄ, EK, GE, KU, MU sowie KR/ER und PL pro HJ am Burgau nur je eine Klausur geschrieben.
Diese findet im 2. und 3. Kursabschnitt statt. S. Glund 07.05.25

S. Glund 07.05.25

  • Klausur
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