Beratungskonzept des Burgau-Gymnasiums
1. Allgemeine Ziele:
Beratung ist allgemeine Aufgabe von Schule und soll Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Entwicklung ermöglichen (vgl. Beratungserlass – § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO). Sie trägt bei zur Entfaltung ihrer besonderen Begabungen und Interessen, zu sozialer Verantwortlichkeit und zur Überwindung von Benachteiligung.
Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer des Burgau Gymnasiums die an sie von Schüler*innen bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Die ersten Ansprechpartner sind dabei zumeist Klassen-/ Kurslehrer*innen oder Kolleginnen und Kollegen, die für ein Beratungsfeld zuständig sind (vgl. Tabelle: Beratung/ Beratungsfelder am Burgau Gymnasium).
Das Beratungslehrerteam versteht sich insofern als Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in unserer Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrer*innen unter anderem die Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen und Tutor*innen, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinator*innen, die Schulleitung, die Berufsberater*innen, die SV-Lehrer*innen und das Streitschlichterteam.
Das Beratungsangebot des Beratungslehrerteams ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern es dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schüler*nnen und Eltern und der Entlastung der hier involvierten Lehrerinnen und Lehrer.
2. Das Beratungslehrerteam des Burgau Gymnasiums:
Das Beratungsteam:
2. Wo/ Wann wird durch das Beratungslehrerteam beraten?
Das Beratungsteam des Burgau Gymnasiums steht allen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, bei dem wir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen und/ oder externe Hilfsangebote vermitteln. Jede Beratung ist freiwillig und alle Inhalte von Beratungsgesprächen werden absolut vertraulich behandelt. Termine für ein Beratungsgespräch können mit den Teammitgliedern persönlich oder per Mail verabredet werden:
Beratungsgespräche finden in der Regel im Beratungsraum (R227) in der zweiten Etage statt.
4. Wer wird durch das Beratungslehrerteam beraten?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Sek. I+II, Eltern/ Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen/ Lehrer.
Der Besuch der Beratungslehrer*innen setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn einem/einer Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrer*innen von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern nahegelegt oder empfohlen worden ist.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist stets vertraulich und darf nur mit Einwilligung der oder des Ratsuchenden anderen (Eltern, Lehrer*innen, Schüler*innen) mitgeteilt werden.
5. Beratungsgrundsätze und –ziele des Beratungslehrerteams:
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen ist grundsätzlich freiwillig. Der/Die Ratsuchende entscheidet selbst, ob er/sie eine Beratung wünscht. Der/Die Berater*in entscheidet selbst, ob er/sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den/die Ratsuchende*n weitervermitteln muss. Der/Die Ratsuchende kann, wie auch der/die Beratende, die Beratung jederzeit abbrechen.
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz der/des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen bezieht das gesamte soziale Umfeld der/des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer »menschlichen Schule«.
6. Worauf bezieht sich die Beratung des Beratungslehrerteams?
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kolleg*innen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten etc.).
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen dient der Unterstützung interessierter Kolleg*innen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.
Die Beratung durch die Beratungslehrer*innen widmet sich dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.
7. Was kann das Beratungslehrerteam nicht leisten?
Die Beratungslehrer*innen übernehmen keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.
Die Beratungslehrer*innen übernehmen keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), sondern sie stellen in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleiten auf Wunsch die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
Die Beratungslehrer*innen übernehmen nicht die Aufgaben der Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen und Tutor*innen, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinator*innen sowie der SV-Lehrer*innen, sondern sie ergänzen und entlasten sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen.
Die Beratungslehrer*innen sind auf der Grundlage der oben genannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass sie den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare »Erfolge« garantieren.
8. Schulsozialarbeit und Schulseelsorge
Ergänzt wird das Beratungslehrerteam durch die Schulsozialarbeit und die Schulseelsorge.
Nach oben beschriebenen Prinzipien wird Beratung und Unterstützung angeboten.
Ihr trefft uns in Raum 227 oder auf dem Schulgelände.
Ihr könnt uns an folgenden Tagen und unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen:
Simon Schmitz Schulsozialarbeiter Dienstag + Donnerstag |
Michael Kruse Schulseelsorger Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr 0179 / 3 858 867 |
9. Sonderpädagogische Unterstützung am Burgau Gymnasium
Mittwoch 7.50 – 15.30 Uhr
Freitag 7.50 – 13.10 Uhr
10 Hilfsangebote außerhalb der Beratungszeiten
Notruf : 110 / 112
Von Montag bis Freitag:
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02421-25-2119 |
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02421-22-1109 |
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02421-188-148 (bzw.-142) |
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02461-58282 |
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02461-52655 |
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02421-13550 |
11. Übersicht: Beratung/ Beratungsfelder am Burgau Gymnasium: Stand Januar 2019
Beratung für: |
Beratungsfeld/ Beratungsanlass |
Interne Beratung durch: |
Externe Beratung durch/ Zusammenarbeit mit: |
SUS 5-Q2 Eltern |
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Unterstufenkoordinator: Mittelstufenkoordinator: Oberstufenkoordinator: Klassen- und Kurslehrer*innen, |
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SUS 8-Q2 Eltern |
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BWO Koordinator*innen: Frau Assenmacher |
Arbeitsamt AOK RWTH AC, FH Köln |
SUS 5-Q2 Eltern |
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AOK |
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Herr Gülden | Drogenberatung | |
SUS 5-Q2 |
Trauerbegleitung |
Klassen-/ Kurslehrer*innen, |
Schulsozialarbeit/ Schulseelsorge |
SUS 5-Q2 |
Gewaltprävention |
Klassen-/ Kurslehrer*innen, Beratungslehrer*innenteam |
Schulsozialarbeit/Schulseelsorge Externe Trainer Polizei |
SUS 5-Q2 |
Konflikte unter Schüler*innen |
Klassen-/ Kurslehrer*innen, Streitschlichtung |
Schulsozialarbeit/Schulseelsorge |
SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Mobbing, Cyber-Mobbing |
Klassen-/ Kurslehrer*innen, |
Schulsozialarbeit |
SUS Q1 |
Beratung bei der Erstellung von Facharbeiten |
Koordination: Frau Berger Kurs-/ Fachlehrer*innen |
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SUS 5-Q2 |
Unterstützung der SV, z.B. bei Problemen mit Lehrern*innen, Bewertungen, Schule |
SV Vertrauenslehrer*innen: (Klassen-/ Kurslehrer*innen) (Beratungsteam) |
Landesschülerschaft |
SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Lern-/ Leistungsprobleme |
Klassen-/ Kurslehrer*innen Lerncoaching LRS, Legasthenie: Dyskalkulie: AD(H)S: Förderunterricht: |
Schulsozialarbeit Schulpsychologischer Dienst |
SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Bilingualer Bereich |
Koordination: Fachlehrer*innen Französisch |
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SUS 5-Q2 Eltern |
Begabtenförderung z.B. durch Überspringen, AG Wahl |
Koordination: Klassen-/ Fach-/ Kurslehrer*innen |
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SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Kindeswohlgefährdung:
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Klassen-/ Kurslehrer*innen |
Schulsozialarbeit/Schulseelsorge Jugendamt Polizei |
SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Pädagogisch-psychologische Beratung:
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Klassen-/ Fach-/ Kurslehrer*innen Beratungslehrerteam: |
Schulsozialarbeit/Schulseelsorge Schulpsychologischer Dienst Jugendamt |
SUS 5-Q2 Eltern Lehrer*innen |
Krisenmanagement
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Polizei Feuerwehr |
SUS 5-Q2 Eltern |
Finanzierung von Klassenfahrten, Lernangeboten, Lernmaterialien |
Klassen-/ Kurslehrer*innen |
Sozialamt |
Lehrer*innen |
Probleme/ Konflikte am Arbeitsplatz Schule |
Lehrerrat: |
Personalrat |
Lehrer*innen |
Gleichstellungsfragen |
Gleichstellungsbeauftragte: |
Personalrat |
Lehrer*innen |
Beratung bei neuen Lernformen/ Lerntechniken zur Verbesserung des Lern- und Sozialklimas z.B. durch...: |
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Fortbildungsbeauftragter: |
Kompetenzteams | |
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Lehrerin/ Lehrer nach Wahl | ||
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Referendar*innen Lehrer*innen |
Betreuung und Beratung von Referendar*innen |
Ausbildungsbeauftragte: Ausbildungslehrer*innen |
Studienseminare |
Lehrer*innen |
Betreuung und Beratung von Berufseinsteiger*innen und Quereinsteiger*innen |
Schulleitung Lehrerrat: |
|
Praktikant*innen |
Betreuung und Beratung von Praktikant*innen |
Koordination: |