Was ist die IVK und welche Ziele hat sie?
Immer mehr Kinder und Jugendliche mit geringen oder gänzlich fehlenden Deutschkenntnissen kommen aus anderen Ländern nach Deutschland. Auch diese Kinder und Jugendliche haben neben der Schulpflicht das Recht auf Schule. Da sie aufgrund geringer oder gänzlich fehlender Deutschkenntnisse nicht sofort in vollem Umfang am Regelunterricht des Burgau-Gymnasiums teilnehmen können, werden sie zunächst in der Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK), die das systematische Erlernen der deutschen Sprache zum Schwerpunkt hat, für den Regelunterricht fit gemacht.
Das wesentliche Ziel der IVK ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte so schnell wie möglich, spätestens aber nach zwei Jahren, vollständig in die Regelklassen zu integrieren. Zum Ende der Jahrgangsstufe 9 müssen alle IVK-Schüler/innen das Sprachniveau B1 erreicht haben, um in die Oberstufe eintreten zu können.
Ein weiteres gewichtiges Ziel der IVK ist es, die Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich in die Schulgemeinschaft zu integrieren und ihnen über die Vermittlung der deutschen Kultur und insbesondere des Demokratieverständnisses die Integration in die Gesellschaft Deutschlands zu erleichtern.
Willkommenswoche am Burgau-Gymnasium: Die erste Woche als IVK-Schüler*in
Der erste Schultag der neuen IVK-Schüler*innen am Burgau-Gymnasium erfolgt in der Regel eine Woche nach ihrer Anmeldung. In dieser Woche bereiten sowohl die IVK- als auch die Klassenlehrer*innen der Regelklassen die Ankunft der IVK-Schüler*innen vor.
Um den IVK-Schüler*innen die Eingewöhnung in das für sie unbekannte Schulleben zu erleichtern, werden sie in ihrer ersten Schulwoche am Burgau-Gymnasium ausschließlich in der IVK unterrichtet. Selbstverständlich stehen die IVK-Lehrer*innen den IVK-Schüler*innen als Ansprechpartner für alle Fragen zur Seite. Aber auch die anderen Schüler*innen helfen immer gerne bei der Eingewöhnung, Orientierung und Organisation. Sie führen sie beispielsweise durch das Schulgebäude, begleiten sie in der Pause oder erklären ihnen alles zum Thema Schule. Darüber hinaus haben die IVK-Lehrer*innen in der ersten Woche die Möglichkeit, das jeweilige Sprachniveau sowie die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der neu hinzugekommen IVK-Schüler*innen genau zu erfassen. Diese Evaluation hilft dabei, gezielt zu entscheiden, an welchem Fachunterricht der Regelklasse die IVK-Schüler*innen teilnehmen können, ohne überfordert zu werden.
An diese erste Woche schließt sich nahtlos das integrative Konzept der IVK am Burgau-Gymnasium an.
Ein integratives Konzept
Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht deutschsprachige Kinder und Jugendliche beim Lernen mit deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen sprachliche Muster aneignen, welche sich nach und nach automatisieren, werden die Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte am Burgau-Gymnasium bewusst nicht ausschließlich in der Internationalen Vorbereitungsklasse, sondern direkt im Anschluss an die Willkommenswoche integrativ unterrichtet.
Konkret bedeutet dies, dass die IVK-Schüler*innen zwei Klassen zugehörig sind. Zum einen der IVK, in der sie die deutsche Sprache systematisch erlernen, und zum anderen einer Regelklasse, beispielsweise der 5a.
In der Regelklasse knüpfen sie neue Kontakte, die wiederum einer sprachlichen Weiterentwicklung dienlich sind. Zudem werden die IVK-Schüler*innen durch die sofortige Integration in ihre Regelklassen mit dem Schulleben vertraut gemacht und sie lernen erste Inhalte zur einfachen Verständigung mit dem entsprechend notwendigen Wortschatz. Aus diesem Grund nehmen sie auch an allen Aktivitäten ihrer Regelklasse teil, wie z. B. der Kennenlernfahrt der Jahrgangsstufe 5.
Da Lernstand und Alter der IVK-Schüler*innen stark divergieren, werden sie in unterschiedlichen Jahrgängen und Fächern eingegliedert.
Üblicherweise nehmen sie zunächst am Sport-, Kunst- und ggf. auch am Musikunterricht teil, da diese Fächer einen hohen Praxisanteil besitzen. Des Weiteren wird eine sofortige bzw. eine schnellstmögliche Integration in den Mathematik-, Englisch- und ggf. Französischunterricht angestrebt, um größere Wissenslücken in diesen Hauptfächern zu vermeiden.
Wenn die IVK-Schüler*innen bei ihrer Anmeldung am Burgau-Gymnasium bereits über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügen, weil sie beispielsweise schon in der Grundschule oder in Vorbereitungsklassen an anderen Schulen in Deutsch gefördert wurden, dann ist die Anzahl der Unterrichtstunden in der Regelklasse entsprechend höher und die Anzahl der Unterrichtsstunden in der IVK entsprechend niedriger als bei IVK-Schüler*innen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen.
Zudem werden bei der Eingliederung in die IVK und in die Regelklasse auch andere Vorkenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Wenn jemand beispielsweise bereits Englischunterricht in seiner ehemaligen Heimat erhalten hat, dann wird er*sie sofort in den Englischunterricht der Regelklasse integriert. Falls die IVK-Schüler*innen Französisch sprechen und schreiben können, ist es ebenso möglich und erwünscht, diese Schüler*innen in unsere französisch bilingualen Klassen zu integrieren.
Gerade bei geringen oder gänzlich fehlenden Deutschkenntnissen werden die IVK-Schüler*innen zunächst überwiegend in der IVK unterrichtet. Die Unterrichtsstunden in der IVK sind aber sukzessive, zielgerichtet und die Fähigkeiten und Fertigkeiten der IVK-Schüler*innen angemessen berücksichtigend zu reduzieren.
Damit dieses Vorhaben realisiert werden kann, finden spätestens zu jedem Quartal eine intensive Überprüfung der Fähigkeiten und Fertigkeiten aller IVK-Schüler*innen sowie eine dementsprechende Überprüfung ihres Stundenplanes statt.
Hierzu geben neben den IVK-Lehrpersonen auch die Fachlehrer*innen der Regelklassen über einen entsprechenden Rückmeldebogen (s. unten) ihre Einschätzungen und Eindrücke zum aktuellen Leistungsstand sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Selbstständigkeit und zum Engagement der einzelnen IVK-Schüler*innen ab.
Die Rückmeldebögen werden archiviert, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammengefasst zugesandt sowie den Diagnose- und Fördergesprächen mit den IVK-Schüler*innen und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten zugrunde gelegt.
Die IVK-Stundenpläne – ein Beispiel
Im Sinne der oben beschriebenen sukzessiven Integration, die abhängig von den individuellen Voraussetzungen und Lernerfolgen der IVK-Schüler*innen ist, sind die Stundenpläne sehr unterschiedlich und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung an die individuellen Lernfortschritte.
Ein Stundenplan der IVK-Schüler*innen könnte beispielsweise so aussehen:
Wie ist der IVK-Unterricht organisiert?
Der IVK-Unterricht steht vor zwei besonderen Herausforderungen: Die erste große Herausforderung für die Organisation des IVK-Unterrichts sind die sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der IVK-Schüler*innen (aufgrund des Alters, der vorhandenen Deutschkenntnisse und des Zeitpunkts, an dem die Schüler*innen an das Burgau-Gymnasium kommen). Die zweite große Herausforderung sind die individuellen Stundenpläne der einzelnen IVK-Schüler*innen. Um dennoch einen effizienten, binnendifferenzierten und zielführenden Deutschunterricht in der IVK gewährleisten zu können, wurde am Burgau-Gymnasium ein der Lernmethode Logbuch ähnliches Prinzip eingeführt.
Mit dem vom IVK-Lehrpersonal selbst erstelltem Material erarbeiten sich die IVK-Schüler*innen weitestgehend selbstständig grammatische Phänomene wie beispielsweise »Nomen« sowie die Rechtschreibung der deutschen Sprache nach einer vorgegebenen Reihenfolge. Zudem helfen sich die IVK-Schüler*innen gegenseitig. IVK-Schüler*innen mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen und ggf. sogar derselben Muttersprache erklären den IVK-Schüler*innen mit geringeren Deutschkenntnissen beispielsweise die Regeln, die Deklination und die Verwendung von Nomen im Deutschen. Mit der Erklärung in der eigenen Muttersprache verstehen die IVK-Schüler*innen relativ schnell und die erklärenden IVK-Schüler*innen erleben sich als kompetent und werden dadurch besonders motiviert.
Das selbst erstellte Material besteht immer aus denselben Bausteinen: An erster Stelle stehen Regeln hinsichtlich der Grammatik und der Rechtschreibung, die von den IVK-Schüler*innen in die eigene Muttersprache übersetzt und gelernt werden müssen. Darauf folgen ggf. Tabellen und Übersichten (wie beispielsweise Deklinationen von Nomen und deren Artikel), die ebenfalls gelernt werden müssen. Zum Schluss folgen Übungen zu den einzelnen grammatischen Phänomenen bzw. der Rechtschreibung.
Innerhalb des IVK-Unterrichts haben die IVK-Schüler*innen die Möglichkeit, die Regeln zu übersetzen und sich bei Verständnisproblemen Hilfe von den Lehrkräften bzw. von ihren Mitschüler*innen zu holen. Die Übungen sollen im Wesentlichen zu Hause als Hausaufgabe erledigt werden.
Sobald die IVK-Schüler*innen das Material zu einem grammatischen Phänomen bzw. einem Thema der Rechtschreibung bearbeitet und selbstständig mit dem von dem IVK-Lehrpersonal bereitgestellten Lösungen korrigiert haben, melden sie sich bei den IVK-Lehrer*innen. Wenn die IVK-Lehrer das Material gesichtet haben und der Meinung sind, dass der*die IVK-Schüler*in das Thema beherrscht, darf der*die Schüler*in einen Test schreiben. Dieser Test wird benotet. Die Testergebnisse werden von den IVK-Lehrer*innen für jeden einzelnen Schüler auf einem Laufzettel dokumentiert. Anhand der Note wird entschieden, ob beispielsweise das Thema »Nomen« oder »Groß- und Kleinschreibung« wiederholt und ein erneuter Test geschrieben werden muss. Erst bei einem positiven Testergebnis erhalten die IVK-Schüler*innen Material zu dem nächsten Thema und der Prozess wird anhand des neuen Themas wiederholt.
Durch die Tests werden zum einen die Lernfortschritte der einzelnen IVK-Schüler*innen erhoben. Zum anderen dienen die Testergebnisse ebenso wie die Rückmeldebögen der Fachlehrer*innen des Regelunterrichts als Grundlage für die Diagnose- und Fördergespräche mit den IVK-Schüler*innen und ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Selbstverständlich achten die IVK-Lehrer*innen darauf, dass alle IVK-Schüler*innen in regelmäßigen Abständen einen Test schreiben und der Lernprozess nicht ins Stocken gerät (angestrebt wird ein Test pro Woche bzw. alle 14 Tage). Ein festgelegter Termin zur Überprüfung der Lernfortschritte – wie es beispielsweise bei Klassenarbeiten an einem festen Termin der Fall ist – hat sich für die IVK als schwierig herausgestellt. Die Gründe hierfür sind die individuellen Voraussetzungen der IVK-Schüler*innen (Alter, Deutschkenntnisse) sowie die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die IVK-Schüler*innen am Burgau-Gymnasium aufgenommen werden. Ferner schreiben alle IVK-Schüler*innen in ihren Regelklassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Klassenarbeiten und Tests, wodurch es bei festgelegten Terminen für die Überprüfung der Lernfortschritte in der IVK zu Überforderungen kommen kann. Wenn die IVK-Schüler*innen in ihrer Regelklasse beispielsweise zwei Klassenarbeiten in einer Woche schreiben, müssen sie in dieser Woche in der IVK keine Tests schreiben. So haben sie mehr Zeit, um für die Klassenarbeiten*Tests in der Regelklasse zu lernen. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass sich die Mitbestimmung der IVK-Schüler*innen auf ihren Lernprozess motivierend auswirkt.
Da im Zusammenhang des Erlernens einer Sprache neben der Verfügbarkeit sprachlicher Mittel auch andere Kompetenzen wie Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben besonders wichtig sind, werden im IVK-Unterricht selbst Methoden genutzt, Arbeitsformen eingesetzt und Anlässe geboten, die diese Fertigkeiten fördern und fordern. Dadurch soll – trotz individueller Stundenpläne – gewährleistet werden, dass die IVK-Schüler*innen sowohl in den rezeptiven als auch produktiven Fertigkeiten Fortschritte machen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der uns sehr am Herzen liegt, ist die Förderung interkultureller Kompetenzen. In diesem Kontext werden im Einklang mit den oben beschriebenen rezeptiven und produktiven Kompetenzen, Inhalte vermittelt, die die deutsche Kultur, die Demokratie und die lokale Geschichte betreffen.
IVK-Schüler*innen, die ohne Deutschkenntnisse am Burgau-Gymnasium aufgenommen werden, erhalten zunächst eine besondere Wortschatzförderung bevor sie mit dem Erlernen von grammatischen Phänomenen beginnen.
IVK-Schüler*innen der 10. Klasse erhalten zusätzlich eine besondere methodische Schulung, die sich insbesondere auf das Schreiben bezieht. Mit Hinblick auf die Oberstufe üben die IVK-Schüler*innen in diesem Kontext vor allem das Verfassen von längeren Texten wie beispielsweise Inhaltsangaben, Analysen, Erörterungen, Kommentaren, etc.
Die fachspezifische Wortschatzerweiterung ist eine permanente Aufgabe der IVK-Schüler*innen, die selbstständig von ihnen geleistet werden muss. Hierzu wird von den IVK-Schüler*innen ein Vokabelheft angelegt, das sie stetig mit unbekannten Wörtern aus dem Fachunterricht sowie mit der entsprechenden Übersetzung in ihrer Muttersprache füllen sollen.
Prüfungen und Zeugnisse
In der BASS ist Folgendes nachzulesen:
6.1 Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte erhalten Zeugnisse wie deutsche Schülerinnen und Schüler.
6.2 Bei Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland sind, sollen bei der Beurteilung der Schülerleistungen sprachlich bedingte Erschwernisse des Lernens angemessen berücksichtigt und im Zeugnis erläutert werden. Die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz kann [...] in eigener pädagogischer Verantwortung feststellen, ob eine Versetzung trotz Nichterfüllung der Anforderungen möglich ist.
Um im Fachunterricht überhaupt eine Zeugnisnote festsetzen bzw. eine Zeugnisbemerkung formulieren zu können, absolvieren die IVK-Schüler*innen im Regelunterricht alle (Vokabel)Tests, mündliche Prüfungen und Klausuren/Klassenarbeiten. Nur so erhalten zum einen die IVK-Schüler*innen einen fundierten Eindruck von den Anforderungen, die in den Regelklassen an sie gestellt werden, zum anderen erhalten die IVK-Lehrer*innen einen fundierten Eindruck davon, inwiefern die IVK-Stunden reduziert und der Unterricht in der Regelklasse aufgestockt werden kann/muss.
Bei der Benotung der Tests, Prüfungen und Klausuren/Klassenarbeiten sind sprachlich bedingte Erschwernisse des Lernens angemessen zu berücksichtigen und dem*der jeweiligen IVK-Schüler*in schriftlich oder mündlich zu erläutern, um mögliche Demotivationen zu vermeiden.
Genauso wie für den Regelunterricht erhalten die IVK-Schüler*innen auch für den IVK-Unterricht Noten. Grundlage der Bewertung sind die geschriebenen Tests sowie ein Evaluationsbogen (s. oben) über den Leistungsstand der IVK-Schüler*innen, der von den IVK-Lehrer*innen am Ende eines Quartals ausgefüllt wird.
Aufgrund dieses umfassenden Leistungsbildes wird am Ende eines Halb- oder Schuljahres von dem IVK-Lehrpersonal sowie auf der Zeugniskonferenz entschieden, ob eine Nichtversetzung ggf. im Sinne der IVK-Schüler*innen ist. Die Eltern der IVK-Schüler*innen werden in diesem Fall dementsprechend beraten.
Deutsches Sprachdiplom
Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland und wird vom Bund und den Ländern gemeinsam verantwortet.
Die Prüfung zum DSD umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation und Mündliche Kommunikation).
Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom [Erste Stufe (DSD I)] werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiesen.
Mit dem Beschluss der Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 kann das für das Auslandsschulwesen entwickelte Deutsche Sprachdiplom - Erste Stufe (DSD I ) auch im innerdeutschen Schulwesen eingesetzt werden. Das DSD-Programm in den Ländern der Bundesrepublik richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Phase der schulischen Erstintegration. Dies betrifft vor allem jugendliche Flüchtlinge und junge Migranten, die sich erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten und noch vor der Integration in den schulischen Regelunterricht stehen.
Seit dem Schuljahr 2017/18 werden die DSD I-Prüfungen auch am Burgau-Gymnasium durchgeführt.
Die zweite Fremdsprache für die IVK-Schüler*innen
Um das Abitur absolvieren zu können, müssen alle Schüler*innen den Nachweis über zwei Fremdsprachen erbringen. Aus diesem Grund lernen alle Schüler*innen am Burgau-Gymnasium verpflichtend die Fremdsprachen Englisch und Französisch.
Die IVK-Schüler*innen müssen im ersten Jahr am Burgau-Gymnasium allerdings in erster Linie die deutsche Sprache erlernen. Das parallele Erlernen von zwei weiteren Fremdsprachen stellt gerade für die IVK-Schüler*innen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen oft eine Überforderung dar. Deswegen kann der Nachweis über die zweite Fremdsprache zum Ende der Jahrgangsstufe 10 für diese IVK-Schüler*innen ausgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass die IVK-Schüler*innen in der Sekundarstufe I lediglich am Unterricht einer Fremdsprache teilnehmen, also am Englisch- oder Französischunterricht. Das Aussetzen des Nachweises über die zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I wird entsprechend auf dem Zeugnis des zweiten Halbjahres der Jahrgansstufe 10 vermerkt.
In der Sekundarstufe II müssen dann alle IVK-Schüler*innen, die in der Sekundarstufe I lediglich eine Fremdsprache erlernt haben, verbindlich am Spanischunterricht teilnehmen und die Kurse erfolgreich absolvieren. So erbringen auch diese Schüler*innen bis zum Abitur den Nachweis über zwei Fremdsprachen.
Des Weiteren haben die IVK-Schüler*innen die Möglichkeit, am Englisch- oder Französischunterricht teilzunehmen und zusätzlich am Lateinunterricht – beginnend in der Jahrgangsstufe 8. Das Fach Latein muss dann allerdings auch in der Oberstufe belegt werden. Auch in diesem Fall erbringen die IVK-Schüler*innen den Nachweis über zwei Fremdsprachen, nämlich Latein und Englisch oder Französisch.
Was machen die IVK-Schüler*innen, wenn sie zwar bereits aus der IVK entlassen wurden, aber beispielsweise am Französischunterricht der Regelklasse nicht teilnehmen können, weil sie in der Sekundarstufe I lediglich am Englischunterricht teilgenommen haben? In dieser Zeit nehmen sie trotz der Entlassung aus der IVK am IVK-Unterricht teil. Die ehemaligen IVK-Schüler*innen können so in der IVK den Schüler*innen mit geringeren Deutschkenntnissen helfen, indem sie ihnen beispielsweise grammatische Phänomene in ihrer Muttersprache erklären. In diesem Zusammenhang wiederholen die ehemaligen IVK-Schüler*innen die deutsche Grammatik, was auch ihnen zugute kommt.
Die Versetzung in die Oberstufe
Mit dem Eintritt in die Oberstufe werden die Schüler*innen aus der IVK ausgeschlossen. D.h. alle IVK-Schüler*innen müssen zum Ende der Jahrgangsstufe 10 das Sprachniveau B1 erreicht haben, um in die Oberstufe eintreten zu können. Neben den sprachlichen Qualifikationen spielen die fachlichen Qualifikationen der IVK-Schüler*innen für deren Eintritt in die Oberstufe eine wichtige Rolle.
Um überprüfen zu können, inwiefern die sprachlichen und fachlichen Qualifikationen der IVK-Schüler*innen für die Oberstufe ausreichen, werden alle IVK-Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 10 zwischen den Herbstferien und dem zweiten Quartal des zweiten Halbjahres auf Probe aus der IVK entlassen. Das bedeutet, dass sie in allen Fächern der Regelklasse (ggf. abgesehen von der zweiten Fremdsprache) unterrichtet und genauso wie ihre deutschsprachigen Mitschüler*innen benotet werden. Schließlich wird innerhalb der Zeugniskonferenz anhand des Notenbildes beraten, ob eine Versetzung der IVK-Schüler*innen in die Oberstufe Aussichten auf Erfolg hat oder ob eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 sinnvoll ist.
Innerhalb der Oberstufe gelten für die ehemaligen IVK-Schüler*innen alle allgemeingültigen Richtlinien und Vorgaben.
Elternarbeit am Burgau-Gymnasium
Nach § 62 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW »wirken Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler [...] in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit [...].« Von diesen rechtlichen Vorgaben sind auch die Eltern der IVK-Schüler*innen nicht ausgeschlossen.
Um die Eltern der IVK-Schüler*innen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu ermutigen, findet in jedem Schuljahr ein IVK-Elternabend statt. An diesem Abend werden die IVK-Eltern von den IVK-Lehrer*innen über den Unterricht in der IVK informiert sowie allgemeine Fragen geklärt. Dabei liegt es in der Verantwortung der Eltern, bei Bedarf jemanden mitzubringen, der*die dolmetschen kann.
Darüber hinaus werden die Eltern der IVK-Schüler*innen zu allen Elternabenden der Regelklasse eingeladen und erhalten ebenso wie die Eltern der deutschsprachigen Schüler*innen die Möglichkeit, in den Gremien der Schule mitzuwirken.