Das folgende Verfahren beim Fehlen am Tag einer Klausur ist absolut verpflichtend einzuhalten:
- Telefonische Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (bei Nicht-Volljährigen: Elternsache!) mit dem Hinweis, dass eine Klausur ansteht und das Mitschreiben nicht möglich ist.
- Zudem ist erforderlich, das Fach, in der die Klausur abgelegt wird, die verantwortliche Lehrkraft, die Kursart sowie die Jahrgangsstufe, in der die Prüfung angesetzt ist, anzugeben.
- Erfolgt eine Krankmeldung während des Schultages, muss eine Abmeldung im Sekretariat stattfinden und die Schulleitung wird informiert. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der morgendlichen Krankmeldung: Es ist erforderlich, Fach – Lehrkraft – Kursart – Jahrgang anzugeben.
Der*Die Schüler*in kann unter Umständen am Tage des Wiedererscheinens zum Nachschreiben aufgefordert werden. Es besteht keine zwingende Pflicht, den Nachschreibetermin vorher anzukündigen. Der*Die Schüler*in ist verpflichtet, sich über den Termin des Nachschreibens selber zu informieren.
Bei Nichteinhalten des Verfahrens ist ein Nachschreiben nicht möglich und die Klausur ist mit »ungenügend« zu bewerten.