Hausaufgabenkonzept des Burgau-Gymnasiums für die Sekundarstufe I
1. Funktion von Hausaufgaben
Hausaufgaben sind integraler Bestandteil des schulischen Lernens am Burgau-Gymnasium. Sie ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Dabei haben sie das Potenzial – im Zusammenspiel mit dem Unterricht – zukunftsbestimmende Grunderfahrung im individuellen Lernprozess zu sein. Hausaufgaben werden in vielfältigen Formen gestellt – schriftlich und auch mündlich.
Die Schülerinnen und Schüler sollen – unterstützt von anderen – sich darin üben, den eigenen Lernprozess selbst zu organisieren und durch eigenes Handeln Selbstwirksamkeit zu erfahren. Von dem Erfolg selbsterledigter Aufgaben hängt dabei nicht nur die Qualifikation in verschiedenen Wissensfeldern, sondern auch eine erfolgreiche Persönlichkeitsentwicklung ab. Neben Erfolgsergebnissen ist dabei auch die bewusste Erfahrung und Verarbeitung des gelegentlichen Misslingens wichtig. Das Misslingen soll aber nicht zur Frustration, sondern zu verstärkten Anstrengungen führen. Insofern fördern intelligente und motivierende Hausaufgaben auch die Anstrengungsbereitschaft unserer Schülerinnen und Schüler. Im Sinne des kompetenzorientierten Lernens zeigen Hausaufgaben besonders gut, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler schon verfügen und wo noch Nachholbedarf besteht.
Zusammengefasst dienen Hausaufgaben folgenden Zwecken:
- sie helfen, das im Unterricht Erarbeitete einzuüben, einzuprägen und anzuwenden;
- sie können neue Aufgaben vorbereiten, die im Unterricht zu lösen sind;
- sie geben Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer neuen Aufgabe;
- sie befähigen die Schülerinnen und Schüler, Lernvorgänge selbst zu organisieren, Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbständig zu wählen und einzusetzen;
- sie bereiten auf das lebenslange und selbstorganisierte Lernen vor.
2. Kooperation aller Beteiligten
Der guten und engen Zusammenarbeit mit den Eltern kommt hier besondere Bedeutung zu; der vertrauensvolle Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und Schule bzw. Schülerinnen und Schülern ist Grundlage für Hausaufgaben und weitere außerunterrichtliche Aktivitäten.
2.1 Verantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler können in ihrem Heft die Zeit vermerken, die sie zur Erledigung der Hausaufgabe benötigt haben. Sie bzw. ihre Eltern achten selbst darauf, dass eine Rückmeldung an den Klassenlehrer erfolgt, wenn die zeitliche Belastung der Hausaufgaben das im Hausaufgabenerlass vorgeschriebene Maß überschreitet. Sie sollten schon beim Stellen der Hausaufgaben eventuelle Verständnis- oder andere Schwierigkeiten zu formulieren. Sie nehmen selbst eine geeignete Zeitplanung für die Anfertigung der Hausaufgaben aller Fächer vor, um Belastungsspitzen an einzelnen Tagen zu vermeiden. Falls es zu Problemen bei der Hausaufgabenbearbeitung kommt, müssen diese schriftlich dokumentiert werden. Allgemeine Aussagen (»Ich habe das nicht verstanden.«) sind hier nicht ausreichend. Zu Stundenbeginn melden sich Schülerinnen und Schüler ohne Hausaufgaben unaufgefordert und reichen fehlende Hausaufgaben zu Beginn der Folgestunde ebenfalls unaufgefordert nach.
2.2 Verantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren Eltern und Kinder über die wesentlichen Bestandteile des Hausaufgabenerlasses zu Beginn eines jeden Schuljahres. Die Information an die Eltern erfolgt auf der jeweils ersten Pflegschaftssitzung.
Die Lehrerinnen und Lehrer vermitteln geeignete Techniken des Lernens, die individuelle, auf den jeweiligen Lerntyp abgestimmte Zugänge ermöglichen, und beraten bezüglich des Zeitmanagements. Sie schreiben bis Klasse 7 die Hausaufgaben rechtzeitig vor Stundenende an die Tafel, um Rückfragen zu ermöglichen.
2.3 Verantwortlichkeit der Eltern
Die Eltern unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim selbständigen Erledigen der Hausaufgaben, indem sie ihnen zu Hause eine ruhige Arbeitsatmosphäre ermöglichen, das Zeitmanagement ihrer Kinder begleiten und ein individuell angemessenes Maß an Freiraum und Kontrolle sicherstellen.
3. Rechtliche Vorgaben und vereinbarte Maßnahmen am Burgau-Gymnasium
Derzeit gelten für die Bearbeitungszeiten der Hausaufgaben (siehe auch den Hausaufgabenerlass BASS 12-63 Nr. 3) folgende Anhaltspunkte:
- für die Klassen 5 bis 7 täglich höchstens 60 Minuten
- für die Klassen 8 und 9 täglich höchsten 75 Minuten.
Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind auf die verschiedenen Fächergruppen – unter Berücksichtigung der Tage ohne Hausaufgaben – folgendermaßen verteilt:
- Fremdsprachen, Deutsch, Mathematik, Differenzierungsfächer : bis zu 20 Minuten pro Unterrichtsstunde;
- Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften und Musik ab 7. Klasse : bis zu 10 Minuten pro Unterrichtsstunde;
- Sport, Kunst, Musik (Klassen 5 u. 6) , Religion, Praktische Philosophie: in der Regel keine Hausaufgaben.
Das Burgau-Gymnasium stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen. Sie werden grundsätzlich nicht als Ersatz für fehlenden oder ausgefallenen Unterricht aufgegeben; auch zur Disziplinierung sind zusätzliche Hausaufgaben nicht zulässig. Werden Hausaufgaben allerdings nicht erledigt, obwohl der Schüler oder die Schülerin offensichtlich dazu intellektuell und zeitlich in der Lage war, muss die Hausaufgabe nachgeholt werden.
Da Hausaufgaben in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen müssen, achten wir darauf,
- dass Hausaufgaben auch individualisiert werden können, um dem persönlichen Leistungsstand Rechnung zu tragen; dabei ist darauf zu achten, dass im Hinblick auf eine Leistungsüberprüfung von ähnlichen Voraussetzungen ausgegangen werden kann;
- dass die Schülerinnen und Schüler sich – in Absprache mit der Lehrerin / dem Lehrer – selbst Aufgaben geben und diese zielsicher erledigen können;
- dass Hausaufgaben in geeigneter Weise kontrolliert und besprochen werden, z. B. durch eine Besprechung im Plenum, in Partner- oder Gruppenarbeit;
- dass Schülerinnen und Schüler eine individuelle Rückmeldung zur Hausaufgabe erhalten.
Zur Einübung in selbständiges Arbeiten setzen wir auch Wochenplanarbeit und die Arbeit an Portfolios bzw. weitere Formen von Hausaufgaben ein, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, Arbeitstempo, Arbeitseinsatz und Arbeitsrhythmus selbst zu bestimmen.
Lehrerinnen und Lehrer tragen die gestellte Hausaufgabe für den Tag ins Klassenbuch/Kursheft ein (Fälligkeitsprinzip), zu dem die Aufgabe vorliegen soll; so verfahren auch die Schülerinnen und Schüler, die die Aufgaben in ihr Hausaufgabenheft / ihren Schulplaner eintragen. Damit ist ein schneller Überblick gewährleistet, was am jeweiligen Tag vorliegen muss.
Fehlt ein Schüler im Unterricht, wenn eine Hausaufgabe gestellt wird, so sollte im Einzelfall und unter pädagogischen Gesichtspunkten entschieden werden, ob die Hausaufgabe nachgeliefert werden muss.
Ggf. ist den betroffenen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit einzuräumen, um die Hausaufgabe nachzuholen. Es empfiehlt sich, schon in Klasse 5 Lernpartnerschaften zu etablieren, die sicherstellen, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler durch den jeweiligen Lernpartner die Hausaufgabe erhalten.
Werden Hausaufgaben wiederholt ohne nachvollziehbare Entschuldigung oder Erklärung nicht vorgelegt, so informiert der Fachlehrer die Eltern (Kopie an Klassenlehrer) und vereinbart, wie die Fertigstellung der Aufgaben sichergestellt werden kann. Die konkreten Maßnahmen werden auch dem Klassenlehrer bekannt gemacht und in der Schülerakte (Kopie des Schreibens) festgehalten. Dabei soll nicht von einem starren System ausgegangen werden, das beispielsweise besagt, dass nach dem dritten Mal die Eltern informiert werden. Werden Hausaufgaben wiederholt nicht oder nur ansatzweise angefertigt, kann die Lehrkraft Schülerinnen und Schüler Aufgaben am Freitagnachmittag in der Zeit von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr unter Aufsicht anfertigen lassen. Die Eltern erhalten darüber eine Mitteilung.
Damit Hausaufgaben ihren Zweck (s.o.) erfüllen können, bietet das Burgau-Gymnasium eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen an:
- Die Hausaufgabenbetreuung
Gegen ein geringes Entgelt (zurzeit 40 € pro Halbjahr und Nachmittag) kann jeder Schüler und jede Schülerin der Klassen 5 bis 7 am Burgau-Gymnasium an der professionellen Hausaufgabenhilfe am Nachmittag (außer Freitag) von 13.55 – 15.25 Uhr teilnehmen. Die Hausaufgabenbetreuung findet im Selbstlernzentrum statt, sodass auch Rechercheaufgaben am
Computer erledigt werden können. Sie wird von Fachlehrern, Referendaren und Oberstufenschülern betreut. - Selbstlernzentrum
Das Selbstlernzentrum steht allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II zu festgelegten Zeiten zur Verfügung. Hier können in Ruhe und unter Aufsicht selbständig Aufgaben erledigt werden. - Individuelle Nachhilfe »Schüler helfen Schülern«
Unser Konzept »Schüler helfen Schülern« unterstützt die Mitschüler gegen ein geringes Entgelt auch beim Anfertigen der Hausaufgaben. - Förderunterricht in den Förderbändern I und II
Erste Zielsetzung des Förderunterrichts ist die Stärkung von grundlegenden Kompetenzen in einzelnen Fächern, sodass durch einen Abbau von Defiziten zugleich auch die Hausaufgaben
besser erledigt werden können. - Lerncoaching:
Das Lerncoaching unterstützt SchülerInnen in der zielgerichteten Durchführung ihrer Hausaufgaben mit Blick auf Lern- und Arbeitsorganisation im häuslichen Umfeld.
Zur Unterstützung der häuslichen Aufgaben ermuntern wir die Schülerinnen und Schüler und unsere Kolleginnen und Kollegen dazu, neue Medien verantwortlich so einzusetzen, dass sie mit ihrer Hilfe u.a.:
- Hausaufgaben als E-mail an den Lehrer senden können;
- sich über Aufgaben und deren Lösung mit anderen Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen können;
- neue Medien auch als Lernhilfen (Vokabellernprogramme, Mathematikprogramme am Rechner etc.) nutzen können;
- Rechercheaufgaben selbstständig lösen können;
- internetbasierte Lernformen Schritt für Schritt einführen;
- Lernplattformen benutzen;
Hausaufgaben werden in der Regel nicht bewertet, im Rahmen der sonstigen Mitarbeit stellen sie jedoch einen wichtigen Beitrag dar. Möglichkeiten zur besonderen Anerkennung von Hausaufgaben können z. B. sein:
- besonders gelungene Hausaufgaben werden am Schwarzen Brett der Klasse ausgehängt;
- die Haushefte, die die Hausaufgaben enthalten, werden stichprobenartig dem Fachlehrer vorgelegt, der Worte der Anerkennung in den Heften vermerken kann;
- Zur individuellen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler können diese
- Kurzreferate vorbereiten, die in den Unterricht integriert werden;
- besondere Hausaufgaben machen, die sich von den anderen in Umfang und Schwierigkeitsgrad unterscheiden;
- im Rahmen der Hausaufgaben an Wettbewerben teilnehmen.