Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Programm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. Es zielt darauf ab, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung, Kultur und Sport zu ermöglichen und sie so zu unterstützen, dass sie erfolgreich lernen und ihre Persönlichkeit und Talente entwickeln können.
Das »Bildungs- und Teilhabepaket« besteht aus sechs Komponenten:
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
Berechtigt zum Empfang sind Familien bzw. Kinder, die Anspruch auf mindestens eine der folgenden Leistungen haben:
- nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Wer bereits Leistungen nach dem SGB II erhält, erhält automatisch auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Ausnahme; Lernförderung). Alle anderen Berechtigten können Anträge beim Jobcenter bzw. der Stadt- oder Kreisverwaltung stellen.
Weiterführende Links
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket auf den Seiten des Schulministeriums
Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales