Es ist politischer Konsens, dass Schulen immer mehr Entscheidungsrechte übertragen bekommen. Umso wichtiger und weit reichender ist daher die Mitwirkung der Eltern in der Schule.
Die Grundsätze der Mitwirkung sind in § 62 SchulG geregelt. Danach wirken Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. Wie in der Grundschule findet die Mitwirkung in den hier aufgelisteten Gremien statt.
Die Klassenpflegschaft ist die Basis für die Mitwirkung in der Schule. Ihre Aufgabe besteht darin, dass sich Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen gemeinsam um das Wohl der Schüler*innen einer Klasse bemühen. Pädagogische Fragen, Unterrichtsinhalte, Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Klassenfahrten sind u. a. Themen der Klassenpflegschaft. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler*innen einer Klasse. Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder gemeinsam eine Stimme. Die Klassenlehrer*innen und ab Klasse 7 die Klassensprecher*innen nehmen mit beratender Stimme teil.
Die Klassenkonferenz, die von den Lehrern*innen einer Klasse gebildet wird, entscheidet u. a. über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Dabei wirken der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende und ab Klasse 7 der/die Klassensprecher*in sowie deren Stellvertreter*in mit beratender Stimme mit. Das Recht der Eltern- und Schülervertreter*innen, an den Sitzungen der Klassenkonferenz teilzunehmen, entfällt, wenn es um die Leistungsbewertung einzelner Schüler*innen geht.
Die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften der Schule und deren Stellvertreter*innen bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Elternschaft der Schule. Sie wählt die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz sowie für die Fachkonferenzen und kann Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule. Dort arbeiten Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen zusammen. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie beschließt u.a. Schulprogramm und Schulordnung, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der Klassenarbeiten und setzt Teilkonferenzen ein.
Die Fachkonferenzen setzen sich aus den Lehrer*innen zusammen, die dieses Fach unterrichten, und aus je zwei Eltern- und Schülervertreter*innen mit beratender Stimme. Die Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen kann durch Beschluss der Schulkonferenz erhöht werden. Die Fachkonferenz entscheidet u. a. in ihrem Fach über Grundsätze der Methodik und der Didaktik des Unterrichts sowie der Leistungsbewertung.
Seit dem Schuljahr 2010/11 nehmen die gewählten Elternvertreter*innen auch an Sitzungen der Steuergruppe (Arbeitsgruppe bestehend aus der erweiterten Schulleitung und wichtigen Funktionsträgern) teil, die sich im Wesentlichen mit Schulentwicklungsthemen beschäftigt und schon frühzeitig die Elternvertreter*innen in wichtige Entscheidungsprozesse einbinden möchte. Diese Sitzungen finden i.d.R. einmal pro Vierteljahr statt.
Link:
Informationen zur Elternmitwirkung auf den Seiten des Schulministeriums