ein gelber Absperrhahn

Das Burgau-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Damit sich alle an unserer Schule wohlfühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Die Grundlage hierfür stellt die Schulcharta »Unser Miteinander« dar, die als Anhang einen wichtigen Bestandteil der Hausordnung darstellt.

Darüber hinaus sind folgende Regeln zu beachten:

1. Schulgelände

1.1 Pausenverhalten

Wie vor Schulbeginn begeben sich alle Schüler:innen zu Beginn der großen Pausen auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude ist in den großen Pausen nur nach Ansage während Schlechtwetterpausen erlaubt, woraufhin sich die Schüler:innen dann im Foyer (EG) und im Tiefgeschoss außerhalb der Mensa und den Fluren aufhalten dürfen.

Schüler:innen, die Speisen in der Mensa bzw. im Kiosk erwerben, dürfen sich zu diesem Zweck im Mensabereich aufhalten. Schüler:innen der Jahrgangsstufen EF-Q2 dürfen sich in den Freistunden in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräumen aufhalten und in den Pausen im abgetrennten, hinteren Mensabereich.

Die Begrenzung des Pausenhofes ist zu beachten. Die Aufsichten müssen Sichtkontakt zu allen Schüler:innen haben können, deswegen gehört der Bereich hinter der Turnhalle und entlang der Aula nicht zum Pausenhof. In den Pausen sind ausschließlich die Außentoiletten zu benutzen.

Gefährliche Spiele (Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen, Reiterspiele etc.) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur die gestreuten Wege zu betreten. Schüler:innen der Klassen 7-10 dürfen den Pausenhof ohne Antragsstellung an die Koordinatoren nicht verlassen. Dieser Antrag kann nur für die Mittagspause gestellt werden und auch nur, wenn eine direkte Schulnähe zum Wohnort besteht. Weiterhin ist die erteilte Genehmigung mitzuführen. Die Klassen 6-10 übernehmen im Wechsel nach Einteilung der Klassenlehrer:innen den Reinigungsdienst des Schulhofs.

Mahlzeiten (Pizza, Döner, Pommes frites, etc), die von außerhalb der Schule angeliefert werden, dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden. Zu besonderen Anlässen besteht hier eine Ausnahmeregelung durch die Lehrkräfte.

Das Ballspielen ist auf dem gepflasterten Teil des Schulhofs vor dem Haupteingang und vor der Mensa untersagt. Bei trockener Witterung stehen die Wiese unmittelbar vor der Turnhalle sowie der Hartgummiplatz zur Verfügung.

1.2 Umgang mit Fahrzeugen

Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen darf nur der direkte Weg zum Fahrradkeller mit Fahrrädern, Scootern, etc. befahren werden. Auf dem restlichen Schulhof ist die Anlieferung mit Fahrzeugen gestattet, so lange die Rettungswege frei gehalten werden. Ansonsten darf der Schulhof nicht befahren werden. Wer in der rückwärtigen Feuerwehreinfahrt des Burgau-Gymnasiums parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Fahrräder und E-Scooter werden ausschließlich in den Fahrradständern auf dem Gelände oder im Fahrradkeller abgestellt, dürfen dort aber nicht geladen werden. Ein genereller Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nicht.

2. SCHULGEBÄUDE

2.1 Vor Unterrichtsbeginn

Schüler:innen, die frühzeitig zur Schule kommen, dürfen sich bis 7.30 Uhr im Foyer aufhalten, danach begeben sie sich auf den Schulhof. Die Schüler:innen haben erst mit dem Gong, der fünf Minuten vor Beginn der Stunde ertönt, Zutritt zum Gebäude.

Das Fehlen einer Lehrkraft ist fünf Minuten nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen im Sekretariat zu melden.

2.2 Hauseingänge

Die Schule darf grundsätzlich nur durch die Haupteingänge betreten und verlassen werden. Einlass haben nur befugte Personen. Die Lehrkräfte und der Hausmeister stellen sicher, dass unbefugte Dritte während der Unterrichtszeit keinen Aufenthalt im Gebäude haben.

Die Entriegelung der in Fluchtrichtung linken Türflügel (Panik-Riegel) darf nur in Notfällen vorgenommen werden.

2.3 Räume und Flure

Schäden an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind der jeweiligen Fachlehrkraft unmittelbar zu melden. Für mutwillige Beschädigungen muss in vollem Umfang gehaftet werden. Schwerwiegende Fälle können zur Anzeige gebracht werden.

Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke, Infotafeln etc.) dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden. Notwendige Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Hausmeister.

Fachräume, Medienräume, Lager- und Abstellräume werden nur in Gegenwart von Lehrer:innen betreten. Da die gesamte Verkehrsfläche des Hauses (Flure) aus Sicherheitsgründen freigehalten werden muss, dürfen Gegenstände aller Art (Schultaschen etc.) weder in Fluren und Gängen noch in der Eingangshalle abgestellt werden.

Wenn Schüler:innen vor einem verschlossenen Unterrichtsraum warten müssen, halten sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Raum auf; dabei sind Laufen, Raufen und Bewegungsspiele wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Sport- und Freizeitgeräte (Inliner, Bälle etc.) dürfen im Gebäude nicht benutzt werden. Es ist untersagt, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen bzw. Räume über ein Fenster zu verlassen oder zu betreten.

Die Schüler:innen gestalten ihren Klassenraum in Absprache mit der Klassenleitung und gegebenenfalls der Schulleitung selbst.

Beim Verlassen des Raumes werden die Unterrichtsräume von der Lehrkraft abgeschlossen, die Fenster geschlossen und das Licht ist auszuschalten. Nach jeder letzten Unterrichtsstunde in einem Raum müssen die Stühle hochgestellt werden.

2.4 Mitbringen von Gegenständen

Wer Geld oder Gegenstände von Wert mitbringt ist dafür verantwortlich und sollte diese Dinge bei sich tragen. Die Obhutspflicht der Schule bezieht sich nur auf die Gegenstände, die in der Schule benötigt werden. Gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, Ketten, Waffen, auch Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

2.5 Benutzung von Medien

Grundsätzlich ist für Schüler:innen die Nutzung digitaler Endgeräte und deren Zubehör (Ausnahme Smartwatches) auf dem gesamten Schulgelände zwischen 7.45 Uhr und 17.00 Uhr nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken gestattet und ansonsten nicht sichtbar zu verstauen. Eine Ausnahme bildet die Mittagspause, die übrigen Pausen sind bildschirmfreie Zeit. Im Essensbereich der Mensa sind grundsätzlich keine elektronischen Geräte erlaubt. In Freistunden ist die Nutzung digitaler Endgeräte für die Jahrgangsstufen 11-13 gestattet, wenn diese Geräte keine Töne aussenden. Für Schüler:innen ist die Nutzung von Steckdosen zwecks Ladevorgang elektronischer Geräte im gesamten Schulgebäude verboten.

2.5.1 Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände

Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen, wenn zum Beispiel Projekte Videos erfordern, regeln die Fachlehrer:innen. Hier ergeht der Hinweis, dass im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes diese Aufnahmen (auch Tonaufnahmen) von einzelnen Personen grundsätzlich nicht gestattet sind bzw. der Erlaubnis der jeweiligen Person bedürfen.

2.6 Klassenarbeiten und Klausuren

Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt: Alles, was nicht für das Schreiben der Prüfung nötig ist, wird in die Schultasche gepackt und vorne abgelegt. Digitale Endgeräte, die nicht als Hilfsmittel zugelassen sind, müssen ebenfalls in den Schultaschen bleiben.

2.7 Aushänge/Umfragen/Verteilung von Handzetteln etc.

Aushänge, Umfragen sowie die Verteilung von Handzetteln aller Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

3. MENSA / KIOSK

Die Mensa/der Kiosk stellt eine Gemeinschaftseinrichtung dar, die ausschließlich dem Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken dient. Alle übrigen Tätigkeiten wie z.B. Arbeiten, Hausaufgaben erledigen, Karten spielen sind nicht erlaubt.

Das Mittagessen wird innerhalb des Mensabereiches verzehrt.

Der Kiosk ist ausschließlich zum Erwerb von Speisen und Getränken geöffnet. In den Fünf-Minuten-Pausen ist es den Schüler:innen der Klassen 5-10 untersagt, den Kiosk zu besuchen.

Alles Weitere regelt die Mensaordnung.

4. BETÄUBUNGSMITTEL

Das Konsumieren von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln ist untersagt. Schüler:innen dürfen weder im Schulgebäude noch in der Sporthalle oder auf dem Schulgelände alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel zu sich nehmen. Wer sichtbar unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln steht, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Das grundsätzliche Alkohol,- Rauch- und Vapeverbot gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Bei speziellen Veranstaltungen (Schulfest, Abiturfeier etc.), die von volljährigen Schüler:innen sowie von auswärtigen Erwachsenen besucht werden, kann die Schulkonferenz Ausnahmeregelungen treffen.

5. UNFÄLLE

Ein Unfall ist unverzüglich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden und in Zweifelsfällen ist ebenfalls unverzüglich ein Rettungswagen anzufordern.

6. DER ALARMPLAN

Der Alarmplan gilt als integraler Bestandteil dieser Hausordnung und ist entsprechend zu beachten.

7. AUSKÜNFTE

Schüler:innen haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer. In einer Angelegenheit kommt nur jeweils eine Person vor das Lehrerzimmer bzw. in das Sekretariat. Der Flur im Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsraum und sollte für den Durchgangsverkehr freigehalten werden. Der Konsum von Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.


Stand: 18.03.2026